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Kranken- / Unfallversicherungsschutz bei Aktivitäten im Sportverein
- versicherte Personen -

Welche Versicherung kommt bei einem Schadenfall für die Kosten auf?

Welche Versicherung kommt bei einem Sportunfall für die Kosten auf:

Krankenkasse, oder Berufsgenossenschaft und / oder Sportversicherung? Die Antwort hängt davon ab, in welcher Eigenschaft der Verletzte tätig war.

Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Tätige sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der für den Sport zuständige Versicherungsträger ist die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft). Ihre Leistungen erhalten z. B. ehrenamtliche Übungsleiter, Platzwarte, Vertragsspieler, o. ä. Die VBG übernimmt die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und erbringt außerdem verschiedene Geldleistungen.

Die Sporthilfe NRW e.V.  (über ihren vertraglichen Versicherer, die ARAG) versichert z. B. Vereinsmitglieder, Trainer, Übungsleiter, Turn- und Sportlehrer, Funktionäre sowie Kampf-, Schieds- und Zielrichter sowie Helfer bei Veranstaltungen im Sinne einer Beihilfe zur eigenen Krankenversicherung. Erbracht werden Individualleistungen, Todesfallleistungen, Übergangsleistungen, Reha-Management, unter Umständen Bergungskosten.

Kurz: Verunfallt ein Vereinsmitglied, melden Sie dies an die ARAG. Verunfallt ein Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Tätiger melden Sie dies zusätzlich an die VBG - sonst gehen Leistungen verloren.

Welche Personen sind je nach Aufgabe und Funktion im Sportverein über welche Versicherung abgesichert? Dies zeigt die nachfolgende Grafik (Quelle: LSB NRW, Der Budoka)

Uebersicht_Versicherungsschutz_im_Sport.pdf